Informationen zur Entsorgung und Recycling

Batteriegesetz (BattG)

 

Die Mitgliedstaaten der EU haben zur Umsetzung der EU WEEE-Richtlinie sowie der EU Richtlinie zu Batterien und Akkumulatoren jeweils eigene, nationale Regelungen erlassen. Diese nationalen Regelungen enthalten unter anderem besondere Informationspflichten.

 

Deutschland

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) - Informationen für private Haushalte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

4. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

6. Weitere Informationen

Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems "take-e-back". Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de.

 

Batteriegesetz (BattG)

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Akkus und Batterien verpflichtet. Die unentgeltliche Rückgabe ist bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) sowie bei den Herstellern und Vertreibern möglich.

Kennzeichnung

Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Produkt am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. In der Nähe des Mülltonnen-Symbols finden Sie die Bezeichnung des jeweiligen Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für Blei.

Rückgabe

Sie können gebrauchte Batterien und Akkus bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, im Handel und bei BIKE24 zurückgeben. Wenn Sie alte Batterien und Akkus an BIKE24 zurückgeben möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Service auf.

 

 

Austria


In Österreich wurde die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte durch die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten (Elektroaltgeräteverordnung – EAG-VO) und dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) umgesetzt. 

Alle Elektrogeräte, die Bike24 in Verkehr bringt, sind mit der durchgestrichenen Abfalltonne (Standardsymbol WEEE-Entsorgung) gekennzeichnet:

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Abfall aus Elektro- und Elektronikgeräten mit der entsprechenden Kennzeichnung müssen von den Endnutzern getrennt vom Hausmüll entsorgt werden. Die getrennte Sammlung von Altgeräten dient dazu, wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen, die Wiederverwendung zu fördern und Umweltbelastungen durch gefährliche Substanzen zu vermeiden.

Bitte entsorgen Sie Elektro- und Elektronik-Altgeräte daher ausschließlich über geeignete Sammel- und Rückgabestellen. Für Altgeräte aus privaten Haushalten bestehen in Österreich kostenlose Rückgabemöglichkeiten, insbesondere bei kommunalen Sammelstellen.

Bitte beachten Sie, dass jeder Endnutzer für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich ist.

Bitte entnehmen sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei aus diesem und entsorgen sie sie getrennt von dem Elektrogerät in dem dafür vorgesehenen Sammelsystem.

Für die Entsorgung von Elektroaltgeräten stehen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten (Verbraucher)

Bike24 ist bei ERA Elektro Recycling Austria GmbH für die Handhabung von Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten angeschlossen. Um die nächste Sammelstelle zu lokalisieren, sollten sich die Verbraucher an ihre örtliche Gemeinde wenden. Oder besuchen Sie die Website der Era GmbH.

 

Batterie-Recycling


Die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altbatterien und -akkumulatoren (Batterienverordnung) und das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) setzen in Österreich die Batterie-VO (2023/1542) um. 

Bike24 nimmt am Sammel- und Verwertungssystem von ERA Elektro Recycling Austria GmbH teil. Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite  Era GmbH. ERA Elektro Recycling Austria GmbH organisiert die Sammlung und das Recycling von Altbatterien. 

 

Batterien und Altbatterien sind umweltgerecht zu verwenden und zu entsorgen. Endnutzerinnen und Endnutzer tragen zur Abfallvermeidung bei, indem sie Batterien sachgemäß nutzen, vor Beschädigung, Hitze und Tiefentladung schützen und Herstellerhinweise beachten, um die Lebensdauer zu verlängern. 

Soweit technisch möglich, kommen auch Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Vorbereitung zur Umnutzung, Umnutzung und Wiederaufarbeitung in Betracht. 

Batterien und Akkumulatoren sind durch das nachfolgende Symbol über die getrennte Sammlung gekennzeichnet:

Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Dieses bedeutet, dass Batterien und Akkumulatoren nicht über den Rest- bzw. Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Sie sind getrennt zu sammeln und an vorgesehenen Rücknahme-, Sammel- oder kommunalen Annahmestellen abzugeben, damit sie ordnungsgemäß behandelt und verwertet werden können. 

Beim Umgang mit Altbatterien sind Sicherheitsvorgaben zu beachten. Batterien dürfen nicht geöffnet, beschädigt, erhitzt oder ins Feuer geworfen werden. Besonders Lithiumbatterien können bei unsachgemäßer Handhabung Kurzschlüsse, Brände oder Explosionen verursachen. Beschädigte Batterien sind deshalb mit besonderer Vorsicht zu behandeln. 

Chemische Zeichen wie „Hg“, „Cd“ oder „Pb“ weisen auf enthaltene Stoffe hin. 

Batterien können Stoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit gefährden. Das gilt insbesondere bei achtloser Entsorgung, Vermüllung oder Entsorgung über den Restmüll. Die getrennte Sammlung von Altbatterien hilft, Risiken zu vermeiden und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.

 

Die Endnutzer von Altbatterien sollten sich an ihre örtliche Gemeinde, den Einzelhandel, in dem Batterien verkauft werden, wenden. 

Darüber hinaus kann der Website des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) die nächste Sammelstelle in der Nähe entnommen werden: ZAReg Suchen und Auswerten - BAT-Sammelstellen.

 

Verpackung Recycling

In Österreich wird die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 mit der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten (Verpackungsverordnung 2014), der Verordnung über die Festlegung von Anteilen zur Abgrenzung von Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen (Verpackungsabgrenzungsverordnung) und dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) umgesetzt.

 

Endabnehmer leisten einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung, indem sie Verpackungen vermeiden, Mehrweg nutzen und Verpackungen nur korrekt entsorgen. 

Wiederverwendbare Verpackungen sind für die mehrfache Nutzung bestimmt und sollten entsprechend den vorgesehenen Rückgabe- und Nutzungssystemen verwendet werden.

Verpackungsabfälle sind getrennt nach den jeweils geltenden Sammelvorgaben zu entsorgen. Für Verpackungen mit gefährlichen Inhaltsstoffen oder Rückständen gelten besondere Entsorgungshinweise.

Eine unsachgemäße Entsorgung, etwa in der Umwelt oder im Restmüll, kann Umwelt, Gesundheit und Sicherheit beeinträchtigen. 


Bike24 ist beim ARA-Konsortium für das Sammeln und Recycling von Verpackungen angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von ARA. ARA stellt ein flächendeckendes Netz an Sammelstellen zur Verfügung. Die lizensierten Verpackungen können hier kostenlos - getrennt nach Fraktionen – zurückgegeben werden[LB1] [LB2] . Um die nächste Sammelstelle zu lokalisieren, sollten sich Endnutzer entweder an ihre lokaleGemeinde wenden oder diese Website besuchen.